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   VGH Bayern, 03.05.2006 - 11 B 02.2939   

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VGH Bayern, 03.05.2006 - 11 B 02.2939 (https://dejure.org/2006,25989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939 (https://dejure.org/2006,25989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 11 B 02.2939 (https://dejure.org/2006,25989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Köln, 16.08.2011 - 7 K 1781/10

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Erteilung

    So wohl BVerwG, Beschluss vom 18.04.2011 - 5 B 10.11, Rn. 5, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 5 C 23.06, Rn. 11, juris; BVerwG, Urteil vom 04.09.2003 - 5 C 33.02, Rn. 15, juris; wohl ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.04.2010 - 12 A 3393/07, Rn. 40, 42, 50, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2010 - 12 A 739/09, Rn. 4 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2010 - 12 A 1424/08, Rn. 4 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2009 - 12 A 187/08, Rn. 6, juris; ausdrücklich in diese Richtung VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122, Rn. 28, juris; VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939, Rn. 44, 47, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 19.05.2006 - 11 C 05.1904, Rn. 23 ff., juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.02.2003 - 6 S 2060/02, Rn. 36, juris; anders wohl nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.02.2011 - 12 A 864/07, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 5 C 23.06, juris, sowie BVerwG, Urteil vom 19.10.2000 - 5 C 44.99, juris.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diese Richtung interpretierend VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939, Rn. 44, 47, juris; wohl auch VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122, Rn. 28, juris.

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122, juris; VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939, Rn. 44, juris; VG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 7 K 1075/10, juris.

    vgl. VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939, Rn. 44, juris; VG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 7 K 1075/10, juris.

  • VG Köln, 26.03.2012 - 7 K 7102/10

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach Maßgabe des § 27 Abs. 1

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122 -, juris; VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939 -, Rn. 44, juris; VG Köln, Urteil vom 16.08.2011 - 7 K 1781/10 -, Rn. 48 f., juris, m.w.N.

    vgl. VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939 -, Rn. 44, juris; VG Köln, Urteil vom 16.08.2011 - 7 K 1781/10 -, Rn. 51 f., juris.

  • VG Köln, 19.04.2011 - 7 K 1075/10

    Vermeintlicher Spätaussiedler ohne Fähigkeit zur Führung eines einfachen

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122; VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939.

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Klägerin in der für die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache maßgeblichen Prägephase von Kindheit und Jugend, vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 5 C 23.06; VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 BV 05.122; VGH Bayern, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939, Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt worden sind, die mindestens das Niveau der Fähigkeit ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, erreicht haben.

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 68.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    3 Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 3. Mai 2006 (11 B 02.2939; nunmehr Verfahren BVerwG 5 C 23.06) mit Bindungswirkung für das Bundesverwaltungsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) in einem Fall, in dem er positiv einen deutlichen Rückgang der in der Prägephase familiär erworbenen Sprachkenntnisse festgestellt hatte, die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zugelassen hat, ob die familiär vermittelten Sprachkenntnisse den einzigen Grund dafür bilden müssen, dass ein Bewerber um den Spätaussiedlerstatus im Zeitpunkt der Aussiedlung in der Lage ist, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, oder ob im Sinne der vorstehend vertretenen Auffassung eine bloße Mitursächlichkeit der familiär vermittelten Deutschkenntnisse ausreicht, und es als klärungsbedürftig bezeichnet, ob mit dem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2004 ( BVerwG 5 B 2.04 ) enthaltenen Hinweis auf die Unschädlichkeit zusätzlich erworbener Sprachkenntnisse nur der Fall gemeint ist, dass der Betroffene auch ohne die außerfamiliär erworbenen Fertigkeiten in der Lage gewesen wäre, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen (der Besuch von Sprachkursen etc. mithin nur im Rahmen überobligatorischer Bemühungen erfolgte), oder ob es ausreicht, dass auf familiäre Sprachvermittlung zurückgehende Deutschkenntnisse, die zwischenzeitlich jedoch teilweise in Vergessenheit geraten sind, durch außerfamiliäre Formen der Sprachvermittlung wieder auf das gesetzliche Anforderungsniveau angehoben wurden, ohne dass der Bewerber um den Spätaussiedlerstatus das Deutsche jedoch wie eine Fremdsprache von Grund auf neu erlernen musste, weil er auf einen Bestand an familiär vermittelten Fertigkeiten zurückgreifen konnte, rechtfertigt auch dies nicht die Zulassung der Revision in dem vorliegenden Verfahren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 5 C 23.06 -, NVwZ 2007, 1087, und im Parallelverfahren - 5 C 31.06 -, Juris, sowie die im Urteil zum Verfahren - 5 C 23.06 -, a.a.O., in Bezug genommenen Ausführungen in dem vorangegangenen Urteil des BayVGH vom 3. Mai 2006 - 11 B 02.2939 -, Juris; zu den inhaltlichen Anforderungen an die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, und - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 5 C 23.06 -, NVwZ 2007, 1087, und im Parallelverfahren - 5 C 31.06 -, Juris, sowie die im Urteil zum Verfahren - 5 C 23.06 -, a.a.O., in Bezug genommenen Ausführungen in dem vorangegangenen Urteil des BayVGH vom 3. Mai 2006 - 11 B 02.2939 -, Juris; zu den inhaltlichen Anforderungen an die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, und - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, Juris.
  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 B 07.1891

    Unzureichende familiäre Vermittlung der deutschen Sprache

    Zu der Problematik, wie der in § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der damals im Zeitpunkt der Aussiedlung (bzw. nunmehr regelmäßig im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag) erforderlichen Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, und der nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG notwendigen familiären Vermittlung der deutschen Sprache beschaffen sein muss, hat sich der Verwaltungsgerichtshof grundlegend in seinen Urteilen vom 3. Mai 2006 (Az. 11 B 02.2939) und vom 17. Juli 2006 (Az. 11 B 05.3183) geäußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 12 A 4008/06

    Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit bei fehlender Grundlage zur Führung

    Indem nämlich das Verwaltungsgericht von dem Rechtssatz ausgegangen ist, dass von familiär erworbenen Deutschkenntnissen nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Deutschkenntnisse eine hinreichende Grundlage im Spracherwerb bis zum Eintritt der Selbständigkeit haben, dass also die den Maßstab bildende Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, bereits im Zeitpunkt der Selbständigkeit vorliegen muss, befindet es sich, wie der Senat bereits insbesondere unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2007 - vgl. das Urteil des BVerwG vom 3. Mai 2007 - 5 C 23.06 -, a. a. O., welches in dem Revisionsverfahren gegen das von der Klägerin angeführte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 2006 - VGH 11 B 02.2939 -, Juris, ergangen ist, und ferner das Urteil des BVerwG vom gleichen Tage - 5 C 31.06 -, a. a. O. - ausgeführt hat, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, weshalb auch eine grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit nicht erkennbar ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 12 A 1029/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rüge

    - 11 B 02.2939 -, Juris.
  • VG Köln, 21.10.2011 - 7 K 960/10

    Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler aufgrund

    Diese wäre aber erforderlich, um festzustellen, dass die familiär erworbenen Sprachkenntnisse die Grundlage für die heute noch vorhandene Sprachfähigkeit bilden, vgl. OVG NW, Beschluss vom 16.09.2008 - 12 A 1029/07 - und Bay VGH, Urteil vom 03.05.2006 - 11 B 02.2939 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 918/09

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung zur Bewilligung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

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